Freie Plätze ab September! Mindestalter 18 Monate :

Kosten und Vertrag

Informationen für Eltern

Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Angebot zu den Kinderkrippen dar und bietet individuelle Betreuung in familienähnlicher Atmosphäre.

Die Förderung beginnt ab einer wöchentlichen Betreuungszeit von zehn Stunden oder wenn die Tagespflege ergänzend zu einer Kindertageseinrichtung gewährt wird. Die Kostenbeiträge sind, ähnlich wie in der Kinderkrippe, nach Buchungszeiten gestaffelt. Für die Eltern besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen.
Für Informationen und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen steht Ihnen das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.


Kosten und Vertrag


Für "Stadtkinder"
Hier finden Sie den aktuellen Betreuungsvertrag (Stand Januar 2023), zur Ansicht.




Für "Landkreiskinder":
Hier finden Sie die aktuelle Betreuungsvereinbarung.