Die Kindertagespflege stellt ein gleichwertiges Angebot zu den Kinderkrippen dar und bietet individuelle Betreuung in familienähnlicher Atmosphäre.
Die Förderung beginnt ab einer wöchentlichen Betreuungszeit von zehn Stunden oder wenn die Tagespflege ergänzend zu einer Kindertageseinrichtung gewährt wird. Die Kostenbeiträge sind, ähnlich wie in der Kinderkrippe, nach Buchungszeiten gestaffelt. Für die Eltern besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Kosten zu stellen.
Für Informationen und Vermittlung von Kindertagespflegepersonen steht Ihnen das Amt für frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung.