Freie Plätze ab September! Mindestalter 18 Monate :

Übersicht

Kinderbetreuung für die Kleinsten

  • für Kinder von 1 bis 3 Jahren ( Ausnahmen möglich ), in Vorbereitung auf den Kindergarten
  • familiäre Atmosphäre durch kleine Gruppengröße - derzeit 8 Kinder
  • spielerisches Lernen; Unterstützung in Motorik und Sprache
  • Förderung des Sozialverhaltens durch Umgang mit anderen Kindern
wichtig: die Eingewöhnung ist fester Bestandteil bei Beginn einer Fremdbetreuung. Die Dauer und Erfolg hängt individuell vom jeweiligen Kind ab. 


Informationen zum Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz, BGBl. I S. 148) in Kraft. Wir hatten dazu in unserem 318. Kita-Newsletter und 321. Kita-Newsletter informiert. Die dortigen Informationen ergänzend möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen.

 Verlängerung der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021 

Die Übergangsfrist zur Erbringung des Impfnachweises wurde durch das Gesetz zur Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ( EpiLage-Fortgeltungsgesetz, BGBl. I S. 370 vom 29.03.2021) nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.


Neuaufnahme, d.h. Betreuung bzw. Tätigkeit ab 1. März 2020


  • Kinder, die bei Beginn der Betreuung unter einem Jahr alt sind - Kein Nachweis erforderlich (Erste Impfung aber ab einem Alter von 9 Monaten möglich) 
  • Kinder, die bei Beginn der Betreuung mindestens ein Jahr oder älter sind - Impfnachweis oder Nachweis einer Immunität gegen Masern*
  • In der Kita tätige Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind -  Impfnachweis oder Nachweis einer Immunität gegen Masern* 

„Bestand“, d.h. bereits am 1. März 2020 betreute Kinder bzw. in Kita / Tagespflege Tätige

  • Kinder, die bei Beginn der Betreuung unter einem Jahr alt sind - Nachweis bis 31. Dezember 2021 vorzulegen (da die Kinder dann älter als ein Jahr sind)  
  • Kinder, die bei Beginn der Betreuung mindestens ein Jahr oder älter sind - Nachweis bis 31. Dezember 2021 vorzulegen
  • In der Kita tätige Personen, die nach dem 31.12.1970 geboren sind - Nachweis bis 31. Dezember 2021 vorzulegen



Die Entwicklung des Kindes wird dokumentiert

Die Kindertagespflege setzt eine pädagogische und gesellschaftliche Aufgabe um. Die stetige Dokumentation der Entwicklung des Kindes ist für seine spezifische Förderung wichtig. Die einzelnen Schritte der Entwicklung werden in unterschiedlichen Formaten festgehalten und gesammelt, dazu zählen: Erinnerungsordner, Fotos und natürlich auch die Sachen, die die Kinder gemalt und gebastelt haben.

Die spezifische Entwicklung Ihres Kindes ist somit nachvollziehbar und viele wichtige Schritte, auf dem langen Weg des Heranwachsens, werden festgehalten. Die Qualität der Arbeit in der Kindertagespflege lässt sich durch die Entwicklungsdokumentation messen. Es entsteht Vertrauen und es macht die Tätigkeit transparent und nachvollziehbar.