Seit dem 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz, BGBl. I S. 148) in Kraft. Wir hatten dazu in unserem 318. Kita-Newsletter und 321. Kita-Newsletter informiert. Die dortigen Informationen ergänzend möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen.
Verlängerung der Übergangsfrist bis 31. Dezember 2021
Die Übergangsfrist zur Erbringung des Impfnachweises wurde durch das Gesetz zur
Fortgeltung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ( EpiLage-Fortgeltungsgesetz,
BGBl. I S. 370 vom 29.03.2021) nunmehr bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Neuaufnahme, d.h. Betreuung
bzw. Tätigkeit ab 1. März 2020
Die Kindertagespflege setzt eine pädagogische und gesellschaftliche Aufgabe um. Die stetige Dokumentation der Entwicklung des Kindes ist für seine spezifische Förderung wichtig. Die einzelnen Schritte der Entwicklung werden in unterschiedlichen Formaten festgehalten und gesammelt, dazu zählen: Erinnerungsordner, Fotos und natürlich auch die Sachen, die die Kinder gemalt und gebastelt haben.
Die spezifische Entwicklung Ihres Kindes ist somit nachvollziehbar und viele wichtige Schritte, auf dem langen Weg des Heranwachsens, werden festgehalten. Die Qualität der Arbeit in der Kindertagespflege lässt sich durch die Entwicklungsdokumentation messen. Es entsteht Vertrauen und es macht die Tätigkeit transparent und nachvollziehbar.